Qualitätsmanagement Praxen Was für Kliniken schon länger gilt, führte der Gesetzgeber 2005 auch für niedergelassene Ärzte ein: die neuen §§135a und 136 SGB V schreiben vor, dass alle Praxen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem einführen und weiterentwickeln müssen. Damit ist die Gesundheitsbranche eine der ersten Branchen in Deutschland, die flächendeckend zur Einführung eines QM−Systems angehalten wurde.

Qualitätssicherung ist in der Medizin, der Pharmazie, dem Labor, dem Gerätebau, der Hygiene und in pädagogischen Einrichtungen fest verankert. Andere Arbeitsfelder gilt es systematisch in diese Qualitätsgedanken einzubinden, z.B. strukturierte Arbeitsabläufe, die Organisation der Zusammenarbeit, Kundenorientierung.

Ein QM−System sollte man nicht einführen, um bei Kontrollen einen prall gefüllten Ordner vorzeigen zu können. Wichtiger ist, dass Chef, Mitarbeiter/innen und Patienten davon profitieren

  • durch optimierte Qualität
  • effizientere Abläufe
  • verbesserte Sicherheit
  • und Zeitersparnis